Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle zwischen Auto-Meister KFZ-Werkstatt (nachfolgend "Werkstatt" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) geschlossenen Verträge über Wartungs-, Reparatur- und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Zubehör.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Werkstatt in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführt.
2. Auftragserteilung
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag erteilt und die Werkstatt diesen annimmt. Die Annahme kann schriftlich, elektronisch oder durch Ausführung der Leistung erfolgen.
Die Werkstatt ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen Unterauftragnehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung oder einen Werkvertrag, in dem der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin angegeben ist.
3. Preisangaben und Kostenvoranschlag
Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt die Werkstatt im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die infrage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die Werkstatt ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
4. Fertigstellung und Lieferung
Die Werkstatt ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat die Werkstatt unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
Wenn die Werkstatt den vereinbarten Fertigstellungstermin aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht einhalten kann, haftet sie auf Ersatz der dadurch bedingten Aufwendungen des Auftraggebers höchstens bis zur Höhe des Reparaturauftrags, sofern sich nicht aus diesen AGB etwas anderes ergibt.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von der Werkstatt nicht zu vertretende Umstände führen – auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten – zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit. In diesem Fall kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht zugemutet werden kann.
5. Abnahme
Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt in der Werkstatt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Werkstatt von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Bei Abnahmeverzug kann die Werkstatt die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen der Werkstatt auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Auftragsgegenstandes zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
Die Werkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Gegen Ansprüche der Werkstatt kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung behält sich die Werkstatt das Eigentum an den eingebauten Teilen, Zubehör und Aggregaten vor.
7. Mängel und Gewährleistung
Die Werkstatt leistet für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr:
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
- Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber der Werkstatt die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder normale Abnutzung zurückzuführen sind.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
- Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
Der Auftraggeber hat die Werkstatt unverzüglich nach Feststellung eines Mangels zu unterrichten.
8. Haftung
Die Werkstatt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Soweit der Werkstatt keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Die Werkstatt erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Die ausführlichen Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die unter Datenschutzerklärung abgerufen werden kann.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Werkstatt.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Werkstatt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: Januar 2023